Sie waren an einem Verkehrsunfall beteiligt und die Schuldfrage ist ungeklärt?

Es ist ein Klassiker, und gleich vorweg, es handelt sich um einen Irrglauben: Bei einem Auffahrunfall ist immer der Auffahrende schuld. Aber was gilt in diesem Fall tatsächlich? Wie sieht es in anderen Verkehrssituationen aus? Und wie dokumentiere ich einen Unfall? Hier beantworten wir Ihre Fragen.

Ob einfacher Blechschaden oder Personenschaden – nach einem Unfall stellt sich meist sofort unweigerlich die Frage: Wer war schuld? Und nicht immer ist das eindeutig. Auch wenn der erste Schreckmoment groß ist, sollten Sie jetzt vernünftig handeln und sich auf die Fakten konzentrieren. Und zwar möglichst schnell, denn solange die Schuldfrage nicht geklärt ist, übernimmt die Versicherung keine Kosten.

Es kam zum Unfall, was ist zu tun?

Folgende Situation:

  • Unfall: An einer Kreuzung hat es gekracht und zwei Fahrzeuge sind zusammengestoßen.
  • Bei dem Unfall gab es keine Zeugen.
  • Beide Fahrer sind von ihrer Unschuld überzeugt und beschuldigen den jeweils anderen Fahrer.

Als Erstes sollten Sie natürlich die Unfallstelle absichern und sich, falls nötig, um Erste Hilfe kümmern. Wie Sie bei einem Unfall vorgehen, erfahren Sie in diesem Video ((ADAC-Link „How to do Verkehrsunfall“ analog 089 Gutachten?))/hier.

Um dann die Schuldfrage zu klären, ist eine möglichst genaue Dokumentation des Unfallhergangs nötig:

  1. Selbst wenn es Ihnen selbst offensichtlich erscheint, wer den Unfall verursacht hat, schalten Sie die Polizei ein, wenn es sich um mehr als kleinere Blechschäden am Fahrzeug handelt. Sie hilft bei der Beweissicherung.
  2. Machen Sie Fotos vom Ort des Unfalls (verschiedene Entfernungen und Perspektiven, auch Reifen- und Kratzspuren auf der Straße) und von den am Unfall beteiligten Fahrzeugen – insbesondere von den Schäden am Fahrzeug.
  3. Eine Unfallskizze ((Link zu *unten)) hilft im Zweifel weiter.
  4. Räumen Sie die Straße und stellen Sie das Fahrzeug wenn möglich an der Seite ab.
  5. Notieren Sie die Kontaktdaten vom Unfallgegner (und, falls vorhanden, von Zeugen).
  6. Sie und der Unfallgegner sollten gemeinsam einen Unfallbericht erstellen, der den Hergang des Unfalls objektiv und genau schildert und von allen Beteiligten unterschrieben ist. Im Idealfall liegt ein Vordruck für einen Unfallbericht in Ihrem Handschuhfach.
  7. Melden Sie den Unfall Ihrer Kfz-Versicherung.

Wichtig

Übernehmen Sie vor Ort nicht die Schuld an dem Unfall, auch nicht bei kleineren Schäden. Erstens ist es vielleicht eine Fehleinschätzung Ihrerseits und zweitens begleicht Ihre Haftpflichtversicherung dann unter Umständen die anfallenden Kosten nicht. Im schlimmsten Fall müssen Sie ein Bußgeld zahlen oder mit einer anderen Strafe rechnen.

Wer klärt die Schuldfrage?

Im Idealfall nimmt die Polizei die Beweise des Unfalls auf, der Unfallbericht vervollständigt das Bild. Die Polizei wird Ihnen nicht mitteilen, wer am Unfall die Schuld trägt. Wenn die Schuldfrage unklar ist, kann ein Sachverständiger bzw. Gutachter hinzugezogen werden, um hier Licht ins Dunkel zu bringen. Natürlich können auch die Versicherungen untereinander eine (Teil-)Schuld aushandeln. In letzter Instanz klären Gerichte die Frage nach dem Unfallverursacher.

Wann sollte ich einen Gutachter beauftragen?

Empfehlenswert ist ein Gutachten, sobald Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und Ihr Auto dabei zu Schaden gekommen ist. Wenn Sie keine Teilschuld tragen, werden die Kosten für den Sachverständigen von der gegnerischen Versicherung übernommen. Es lohnt sich für Sie auch bei Bagatellschäden, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.  

Wann ist keine Polizei nötig?

Bei kleineren Kratzern am Auto ist das Hinzurufen der Polizei oft sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Zumal es oft länger dauern kann, bis die Beamten vor Ort sind. Auf jeden Fall ist die die Anwesenheit der Polizei nötig, wenn Miet- und Firmenwagen an dem Unfall beteiligt sind. Wenn es zu größeren Schäden am Fahrzeug kam, es Konflikte mit dem Unfallgegner gibt oder dieser Fahrerflucht begeht. Und natürlich bei Personenschäden.

Der Unfallgegner möchte keine Polizei hinzuziehen, was tun?

Das müssen Sie akzeptieren, sofern keine Pflicht besteht, die Polizei zu rufen. Dies ist zum Beispiel bei Personenschäden der Fall. Denken Sie aber unbedingt daran, die Kontaktdaten aufzunehmen und das Kfz-Kennzeichen zu notieren. Übrigens: Wer den Unfallort einfach verlässt, begeht Fahrerflucht. Über den Zentralruf der Autoversicherer können Sie nach Angabe des Autokennzeichens die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ermitteln und kontaktieren.

Der Unfallgegner weigert sich, seine Versicherung zu kontaktieren

Wenn der Unfallverursacher den Unfall nicht bei seiner Versicherung melden möchte, haben Sie das in der Hand: Notieren Sie sich einfach sein Autokennzeichen und melden den Unfall bei seiner Versicherung. Diese können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln. Gleiches gilt, wenn der Unfallgegner sich weigert, seine Kontaktdaten herauszugeben. Dazu ist jeder verpflichtet, der an dem Unfall beteiligt war.

Falls an dem Verkehrsunfall in Deutschland ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen beteiligt war, können Sie die Versicherung über das Deutsche Büro Grüne Karte herausfinden.

Der Auffahrunfall – wer muss zahlen?

Meist trägt tatsächlich der Auffahrende die Schuld am Unfall, weil er den Sicherheitsabstand zum Vorderfahrzeug nicht eingehalten hat, zu schnell gefahren ist oder einfach nicht aufmerksam war. Dies trifft allerdings nicht zu, wenn der Vorausfahrende ohne vernünftigen Grund zu stark abgebremst hat. Was bewiesen werden muss. Und selbst dann ist es entscheidend, ob der Auffahrende den nötigen Abstand zum Vorderauto gewahrt hat. Hier kann es zu einer Teilschuld der beiden Beteiligten kommen. Auch ein abruptes Einscheren oder defekte Bremslichter des vorausfahrenden Unfallgegners entlasten den Auffahrer oftmals.

Ähnliches gilt für unvorhersehbare Ereignisse: Huscht zum Beispiel ein Reh über die Straße, ist ein schnelles Bremsen selbstverständlich und berechtigt, bei einem Kleintier wie einem Vogel kann es hingegen zu einer Teilschuld für beide Fahrer kommen. Eine umschaltende Ampel wiederum ist vorhersehbar und somit trägt der Auffahrende die Schuld.

*Die Unfallskizze – wie sollte sie aussehen?

Es gibt keine strengen Vorgaben, wie eine Unfallskizze auszusehen hat. Wichtig ist jedoch, dass alle beteiligten Fahrzeuge, vorhandene Verkehrsschilder und auch Unfallspuren eingezeichnet sind. Und zwar so, dass auch ein Dritter alles gut erkennen und den Unfall nachvollziehen kann. Eine Vorlage für die Unfallskizze findet sich im Europäischen Unfallbericht.